
Sanierungsdiagramm
Der Schwerpunkt ist hier die Altbausanierung.
Energiesparmaßnahmen helfen langfristig die eigenen Kosten zu senken, erhöhen Wohnwert, Komfort und Lebensqualität für die
Menschen und erfreuen sich dazu auch noch staatlicher Fördermaßnahmen. Nicht zu verkennender Effekt dabei: die energieoptimierte
Immobilie wird künftig eindeutige Vorteile im Wohnungsmarkt generieren, denn der Wert des "optimierten Besitzes" wird steigen.
Wir beraten auch über andere Möglichkeiten der Finanzierung z.B. Renovierungsprogramme der Bausparkassen.
Nachrüstpflichten
Eine Nachrüstpflicht mit den nachstehenden Bedingungen besteht auf zwei Gebieten:
- Austausch von Heizkesseln
Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen außer Betrieb genommen werden.
Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen (z.B. dem Keller) liegen,
müssen gedämmt werden.
- Dämmung oberster Geschossdecken
Nicht begehbare aber zugängliche Geschossdecken müssen nachträglich gedämmt werden.
Für selbst genutzte 1- und 2-Familienhäuser gelten besondere Fristen. Hier muss spätestens zwei Jahre nach
Eigentümerwechsel "nachgerüstet" werden.