Die Europäische Union will einen Energieausweis für Gebäude:
Alle Gebäude, ob alt oder neu, müssen künftig einem Käufer Auskunft über ihren Verbrauch geben – genau wie Autos.
Während der Besitzer bei Autos allerdings wenig tun kann, um die Konstruktion zu verbessern und damit weniger zu verbrauchen,
ist das bei Häusern anders. Dämmungen, neue Fenster und eine neue Heizung können den Verbrauch drastisch reduzieren, die ‚Energetische Qualität’
des Hauses heben – und damit auch den Wert.
Ordnungswidrigkeiten nach EnEV 2009
Ordnungswidrig handelt wer bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung dem potenziellen Nutzer einen Energieausweis nicht,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, spätestens wenn dies der Nutzer verlangt (§ 27 (2) EnEV 2009).
Wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen beantragen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.