GEB Saar e.V.
Gebäudeenergieberater des Saarlandes e.V.
Handwerker, Architekten und Ingenieure gründeten den Landesverband der Gebäudeenergieberater des Saarlandes am 21.1.2004.
Der Verein verfolgt den Zweck einen verbrauchsreduzierten und umweltschonenden Umgang mit Energie im Saarland zu fördern
und zu unterstützen. Der Verein arbeitet eng mit den saarländischen Institutionen zusammen, die sich das Energiesparen zum Ziel
gesetzt haben und ist Mitglied im Bundesverband der Gebäudeenergieberater. Die Gebäudeenergieberater des Saarlandes berücksichtigen
bei ihrer Unterstützung und Förderung alle energierelevanten Bereiche eines Gebäudes von der Beratung und der Planung bis zur
fachkompetenten Realisierung.
Mehr unter www.geb-saar.de
www.heizungsfinder.de
KfW - Förderbank
Förderprogramme und mehr...
Wir informieren Sie über neue und günstige Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Mehr unter www.kfw-foerderbank.de
dena
Energiepass für Gebäude
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006
einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat einen bundeseinheitlichen Energiepass
entwickelt und in einem Feldversuch in 33 Regionen von November 2003 bis Ende 2004 getestet. Um eine breite Öffentlichkeit über
die Einführung des Energiepasses zu informieren, wird die dena in 2005 zusammen mit den Ministerien BMVBW und BMWA eine
Markteinführungskampagne durchführen. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es,
den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei
Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Mehr unter www.dena.de
BAFA
- Gegenstand der Förderung
Energiesparberatung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in
den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer
Baugenehmigungen (nach dem 01.01.1984 bzw. 1989) zu mehr als 50 % verändert worden sein; mehr als die Hälfte der
Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
- Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben
für die Beratung (Beratungshonorar); das Beratungshonorar schließt die notwendigen Ausgaben und gegebenenfalls die Reisekosten
des Beraters ein. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig, sie muss in vollem Umfang vom Beratungsempfänger getragen werden.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des zu beratenden Gebäudes.
Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.Mehr unter www.bafa.de